Einzug ins Hospiz
Die Voraussetzung für den Einzug in ein stationäres Hospiz hat der Gesetzgeber folgendermaßen festgelegt: Der Gast, der ins Hospiz einzieht, muss an einer Erkrankung leiden,
Der behandelnde Arzt stellt eine Hospiznotwendigkeitsbescheinigung, die von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden muss. Dann übernehmen Kranken- und Pflegekasse 95% der Hospizkosten. Die restlichen 5% erbringt das Hospiz über Einwerben von Spenden. Dem jeweiligen Hospizgast entstehen keine Kosten für Unterbringung, Pflege und Begleitung.
Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Simone Rütgers
Pflegedienstleitung und Aufnahmeleitung
Hospiz Iterbach