Einzug ins Hospiz
Die Voraussetzung für den Einzug in ein stationäres Hospiz hat der Gesetzgeber folgendermaßen festgelegt: Der Gast, der ins Hospiz einzieht, muss an einer Erkrankung leiden,
Der behandelnde Arzt stellt eine Hospiznotwendigkeitsbescheinigung, die von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden muss. Dann übernehmen Kranken- und Pflegekasse 95% der Hospizkosten. Die restlichen 5% erbringt das Hospiz über Einwerben von Spenden. Dem jeweiligen Hospizgast entstehen keine Kosten für Unterbringung, Pflege und Begleitung.
Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Simone Rütgers
Pflegedienstleitung, Ansprechperson Hospiz-Aufnahme
Hospiz Iterbach